BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Freistaats Sachsen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Freistaats Sachsen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG)
Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)
§ 80b Einmalzahlung im Jahr 2017
(1) Am 1. Dezember 2017 vorhandene Empfänger von laufenden Versorgungsbezügen, deren ruhegehaltfähige Dienstbezüge sich nach den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8, A 9 Stufen 2 bis 8 oder A 10 Stufen 2 bis 5 berechnen, erhalten mit den Bezügen für den Monat Dezember 2017 eine Einmalzahlung, die sich nach Anwendung der jeweils maßgebenden Ruhegehaltssätze und der Anteilssätze des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages aus dem Betrag von 100 Euro ergibt. Zu den laufenden Versorgungsbezügen zählen nicht der Unfallausgleich nach § 38, ein Unterhaltsbeitrag durch Gnadenerweis oder Disziplinarentscheidung sowie Übergangsgelder nach den §§ 52 und 53. Die Einmalzahlung vermindert sich für Ruhestandsbeamte für jeden vollen Kalendermonat, für den ein Anspruch auf Dienstbezüge beim gleichen Dienstherrn bestand, um ein Zwölftel.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für am 1. Dezember 2017 vorhandene Beamte mit Dienstbezügen nach Absatz 1 Satz 1, die im Zeitraum vom 2. Januar 2017 bis 30. November 2017 erneut in ein Beamtenverhältnis bei ihrem Dienstherrn berufen wurden. Für die Höhe der Einmalzahlung sind die Verhältnisse am letzten Tag des Ruhestands maßgebend.
(3) Die Einmalzahlung nach § 19b des Sächsischen Besoldungsgesetzes und die Einmalzahlung nach Absatz 1 unterliegen nicht den Ruhens- und Kürzungsbestimmungen des Unterabschnitts 9.45
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Sachsen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Dresden, Leipzig, dem wunderschönen Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und die Oberlausitz, das fantastische Schloss Moritzburg sowie das erlebnisreiche Sächsische Burgen- und Heideland. Das alles gibt es im Freistaat Sachsen zu sehen. Vogtland: hier kann man sich mit dem Mountainbike in der Bikewelt Schöneck auspowern. Es lohnt sich auch ein Besuch in Plauen und den dortigen Kulturhöhepunkten. Vor allem die regionale Küche sollte men näher kennen lernen. Schöneck bietet noch mehr Attraktionen: mit dem Rad oder E-Bike kann man sehr viel erkunden. Als familienzertifizierter Ort lohnt sich ein Familienurlaub in besonderer Weise. Plauen: Genießen Sie Aktivitäten in der Natur. Vor allem das Museum Fabrik der Fäden lohnt sich. Oberlausitz: ein Bergweg Bischofswerda bis ins Zittauer Gebirge. Zittau: ist eine mehr als 750 Jahre alte Stadt im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien. Zittau hat eine charmante historische Altstadt, die von prachtvollen Häuserfassaden im Jugendstil umgeben ist. Lohnenswert verwinkelte Gassen und ein barocker Zierbrunnen. |