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Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 113) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Beihilfeverordnung in der seit 24. März 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
1. den am 29. Oktober 2014 in Kraft getretenen Artikel 21 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530),
2. den teils am 1. November 2015, teils am 24. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
Dresden, den 24. August 2016
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO)1
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich und Rechtsnatur
§ 2 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 5 Ausschluss und Beschränkung der Beihilfefähigkeit
§ 6 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
§ 7a Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im Ausland
Abschnitt 2
Aufwendungen in Krankheits- und Todesfällen
Unterabschnitt 1
Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen
Unterabschnitt 2
Ambulante zahnärztliche Leistungen
§ 11 Implantologische Leistungen
§ 12 Kieferorthopädische Leistungen
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten, Heil- und Kostenpläne
§ 15 Zahnärztliche Leistungen für beamtete Personen auf Widerruf
Unterabschnitt 3
Ambulante psychotherapeutische Leistungen
§ 16 Psychotherapeutische Leistungen
§ 17 Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
Unterabschnitt 4
Stationäre Leistungen
Unterabschnitt 5
Mittel zur Behandlung oder Linderung von Erkrankungen und Behinderungen
§ 25 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Unterabschnitt 6
Sonstige Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
§ 27 Komplextherapie, integrierte Versorgung und andere interdisziplinäre Leistungen
§ 28 Mobilitätstraining für Blinde
§ 31 Palliativversorgung und gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
§ 31a Klinisches Krebsregister
Unterabschnitt 7
Ergänzende Leistungen
§ 33 Unterkunfts- und Verpflegungskosten
§ 35 Familien- und Haushaltshilfe
§ 36 Überführungskosten in Todesfällen
Abschnitt 3
Aufwendungen bei medizinischer Rehabilitation und Kuren
§ 37 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§ 38 Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
Abschnitt 4
Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
§ 40 Schutzimpfungen und andere Vorsorgemaßnahmen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen
§ 43 Verhütung von Zahnerkrankungen
Abschnitt 5
Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen
§ 44 Schwangerschaft und Geburt
§ 46 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
§ 47 Erste Hilfe, Entseuchung, Organ-, Gewebe- und Stammzellspende
Abschnitt 6
Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 48 Dauernde Pflegebedürftigkeit
§ 48a Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 49a Ambulant betreute Wohngruppen
§ 49b Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
§ 51 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 53 Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag
§ 56 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe
Abschnitt 7
Umfang der Beihilfe
Abschnitt 8
Verfahrensvorschriften
Abschnitt 9
Übergangsvorschriften
§ 66 Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 4 Satz 2)
Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO): Anlage 1 zu § 4 Abs. 4 Satz 2 Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden >>>zum Text der Anlage 1
Anlage 2 (zu § 9)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu § 26 Absatz 2)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 39 Absatz 2 und 5)
Kurorteverzeichnis
Anlage 5 (zu § 41 Absatz 4)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 5a (zu § 41 Absatz 5)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 6 (zu § 44 Absatz 2)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 7 (zu § 45 Absatz 1)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Hebammen
Anlage 8 (zu § 62 Absatz 1)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung
Anlage 9 (zu § 62 Absatz 1)
Antrag auf Gewährung von Beihilfe
Anlage 10 (zu § 62 Absatz 1)
Kurzantrag auf Gewährung von Beihilfe
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Red 20231018