Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO) - Übersicht -

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Freistaats Sachsen)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Freistaats Sachsen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 113) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Beihilfeverordnung in der seit 24. März 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1. den am 29. Oktober 2014 in Kraft getretenen Artikel 21 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530),
2. den teils am 1. November 2015, teils am 24. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
Dresden, den 24. August 2016

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO)1

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendungsbereich und Rechtsnatur

§ 2 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 3 Konkurrenzen

§ 4 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 5 Ausschluss und Beschränkung der Beihilfefähigkeit

§ 6 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen

§ 7 Aufwendungen im Ausland

§ 7a Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im Ausland

Abschnitt 2
Aufwendungen in Krankheits- und Todesfällen
Unterabschnitt 1
Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 8 Ärztliche Leistungen

§ 9 Heilpraktikerleistungen

Unterabschnitt 2
Ambulante zahnärztliche Leistungen

§ 10 Zahnärztliche Leistungen

§ 11 Implantologische Leistungen

§ 12 Kieferorthopädische Leistungen

§ 13 (weggefallen)

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten, Heil- und Kostenpläne

§ 15 Zahnärztliche Leistungen für beamtete Personen auf Widerruf

Unterabschnitt 3
Ambulante psychotherapeutische Leistungen

§ 16 Psychotherapeutische Leistungen

§ 16a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und psychotherapeutische Akutbehandlung

§ 17 Psychoanalytisch begründete Verfahren

§ 18 Verhaltenstherapie

§ 18a Systemische Therapie

§ 19 Psychosomatische Grundversorgung

Unterabschnitt 4
Stationäre Leistungen

§ 20 Krankenhausleistungen

Unterabschnitt 5
Mittel zur Behandlung oder Linderung von Erkrankungen und Behinderungen

§ 21 Arzneimittel

§ 22 Medizinprodukte

§ 23 Hilfsmittel

§ 24 Sehhilfen

§ 25 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

Unterabschnitt 6
Sonstige Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung

§ 26 Heilmittel

§ 27 Komplextherapie, integrierte Versorgung und andere interdisziplinäre Leistungen

§ 28 Mobilitätstraining für Blinde

§ 29 Soziotherapie

§ 30 Häusliche Krankenpflege

§ 30a Kurzzeitkrankenpflege

§ 31 Palliativversorgung und gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

§ 31a Klinisches Krebsregister

Unterabschnitt 7
Ergänzende Leistungen

§ 32 Fahrtkosten

§ 33 Unterkunfts- und Verpflegungskosten

§ 34 Kommunikationshilfen

§ 35 Familien- und Haushaltshilfe

§ 36 Überführungskosten in Todesfällen

Abschnitt 3
Aufwendungen bei medizinischer Rehabilitation und Kuren

§ 37 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

§ 38 Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

§ 39 Kuren

Abschnitt 4
Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten

§ 40 Schutzimpfungen und andere Vorsorgemaßnahmen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen

§ 42 Kinderuntersuchungen

§ 43 Verhütung von Zahnerkrankungen

Abschnitt 5
Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen

§ 44 Schwangerschaft und Geburt

§ 45 Künstliche Befruchtung

§ 46 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

§ 47 Erste Hilfe, Entseuchung, Organ-, Gewebe- und Stammzellspende

Abschnitt 6
Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 48 Dauernde Pflegebedürftigkeit

§ 48a Aufwendungen bei Pflegegrad 1

§ 49 Häusliche Pflege

§ 49a Ambulant betreute Wohngruppen

§ 49b Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen

§ 50 Teilstationäre Pflege

§ 51 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

§ 52 Kurzzeitpflege

§ 53 Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag

§ 54 Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes

§ 55 Vollstationäre Pflege

§ 56 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe

Abschnitt 7
Umfang der Beihilfe

§ 57 Bemessung der Beihilfe

§ 58 Begrenzung der Beihilfe

§ 59 Eigenbeteiligungen

§ 60 Selbstbehalt

§ 61 Belastungsgrenzen

Abschnitt 8
Verfahrensvorschriften

§ 62 Verfahren

§ 63 Antragsfrist

§ 64 Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 65 Übergangsvorschriften

§ 66 Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes
 
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 4 Satz 2)

Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO): Anlage 1 zu § 4 Abs. 4 Satz 2 Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden >>>zum Text der Anlage 1

Anlage 2 (zu § 9)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen

Anlage 3 (zu § 26 Absatz 2)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilmittel

Anlage 4 (zu § 39 Absatz 2 und 5)
Kurorteverzeichnis

Anlage 5 (zu § 41 Absatz 4)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

Anlage 5a (zu § 41 Absatz 5)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

Anlage 6 (zu § 44 Absatz 2)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

Anlage 7 (zu § 45 Absatz 1)
Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Hebammen

Anlage 8 (zu § 62 Absatz 1)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung

Anlage 9 (zu § 62 Absatz 1)
Antrag auf Gewährung von Beihilfe

Anlage 10 (zu § 62 Absatz 1)
Kurzantrag auf Gewährung von Beihilfe


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Sachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Dresden, Leipzig, dem wunderschönen Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und die Oberlausitz, das fantastische Schloss Moritzburg sowie das erlebnisreiche Sächsische Burgen- und Heideland. Das alles gibt es im Freistaat Sachsen zu sehen. Vogtland: hier kann man sich mit dem Mountainbike in der Bikewelt Schöneck auspowern. Es lohnt sich auch ein Besuch in Plauen und den dortigen Kulturhöhepunkten. Vor allem die regionale Küche sollte men näher kennen lernen. Schöneck bietet noch mehr Attraktionen: mit dem Rad oder E-Bike kann man sehr viel erkunden. Als familienzertifizierter Ort lohnt sich ein Familienurlaub in besonderer Weise. Plauen: Genießen Sie Aktivitäten in der Natur. Vor allem das Museum Fabrik der Fäden lohnt sich. Oberlausitz: ein Bergweg Bischofswerda bis ins Zittauer Gebirge. Zittau: ist eine mehr als 750 Jahre alte Stadt im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien. Zittau hat eine charmante historische Altstadt, die von prachtvollen Häuserfassaden im Jugendstil umgeben ist. Lohnenswert verwinkelte Gassen und ein barocker Zierbrunnen. 


Red 20231018

mehr zu: Sächsische Beihilfeverordnung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen.de © 2024