Aufstieg soll vom Alter unabhängig erfolgen
Der Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform soll noch in diesem Quartal dem sächsischen Landeskabinett vorgelegt werden. Das hat das Finanzministerium in einem Gespräch mit dem DGB bekannt gegeben. Im März 2013 könnte der Landtag das Gesetz verabschieden. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Aufstieg beim Grundgehalt. Der Stufenaufstieg soll unabhängig vom Alter erfolgen und sich an der geleisteten Dienstzeit und der erbrachten Leistung orientieren. Es soll Zuschläge geben zur Förderung der Mobilität und zur Personalgewinnung. Geplant ist außerdem ein Altersgeld, sodass Versorgungsansprüche beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bestehen bleiben.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2012