BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Freistaats Sachsen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Freistaats Sachsen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG)
§ 115 Übermittlung und Auskunft an nicht betroffene Personen
(1) Ohne Einwilligung des Beamten ist es zulässig, die Personalakte für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft der obersten Dienstbehörde oder einer im Rahmen der Dienstaufsicht weisungsbefugten Behörde vorzulegen. Das gleiche gilt für Behörden desselben Geschäftsbereichs, soweit die Vorlage zur Vorbereitung oder Durchführung einer Personalentscheidung notwendig ist, sowie für Behörden eines anderen Geschäftsbereiches desselben Dienstherrn, soweit diese an einer Personalentscheidung mitzuwirken haben. Ärzten, die im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellen, darf die Personalakte ebenfalls ohne Einwilligung vorgelegt werden. Für Auskünfte aus der Personalakte gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 5Soweit eine Auskunft ausreicht, ist von einer Vorlage abzusehen.
(2) Die obersten Dienstbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Behörden, über die sie die Dienstaufsicht ausüben, Personalaktendaten automatisiert abrufen, soweit dies zur Personalentwicklung, Personalbedarfsermittlung oder Personaleinsatzplanung, zur Stellenbewirtschaftung oder im Rahmen rechtlich vorgeschriebener Statistiken erforderlich ist.
(3) Soweit eine andere als die personalverwaltende Behörde für einzelne mit der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verbundene Aufgaben zuständig ist, kann die oberste Dienstbehörde Personalaktendaten an diese andere Behörde übermitteln, sofern dies zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Übermittlung kann im Wege des automatisierten Abrufs erfolgen, wenn die Einrichtung eines solchen Verfahrens und der Abruf unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Beamten und der Aufgaben des Empfängers angemessen und eine mindestens stichprobenartige Abrufkontrolle gewährleistet ist.
(4) Anderen nicht betroffenen Personen dürfen Auskünfte nur mit Einwilligung des Beamten erteilt werden, es sei denn, dass die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen der anderen nicht betroffenen Person die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Inhalt und Empfänger der Auskunft sind dem Beamten schriftlich mitzuteilen. Hinterbliebenen des Beamten und deren Bevollmächtigten ist Auskunft zu gewähren, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
(5) Übermittlung und Auskunft sind auf den jeweils erforderlichen Umfang zu beschränken.
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Sachsen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Dresden, Leipzig, dem wunderschönen Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Vogtland und die Oberlausitz, das fantastische Schloss Moritzburg sowie das erlebnisreiche Sächsische Burgen- und Heideland. Das alles gibt es im Freistaat Sachsen zu sehen. Vogtland: hier kann man sich mit dem Mountainbike in der Bikewelt Schöneck auspowern. Es lohnt sich auch ein Besuch in Plauen und den dortigen Kulturhöhepunkten. Vor allem die regionale Küche sollte men näher kennen lernen. Schöneck bietet noch mehr Attraktionen: mit dem Rad oder E-Bike kann man sehr viel erkunden. Als familienzertifizierter Ort lohnt sich ein Familienurlaub in besonderer Weise. Plauen: Genießen Sie Aktivitäten in der Natur. Vor allem das Museum Fabrik der Fäden lohnt sich. Oberlausitz: ein Bergweg Bischofswerda bis ins Zittauer Gebirge. Zittau: ist eine mehr als 750 Jahre alte Stadt im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien. Zittau hat eine charmante historische Altstadt, die von prachtvollen Häuserfassaden im Jugendstil umgeben ist. Lohnenswert verwinkelte Gassen und ein barocker Zierbrunnen. |