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Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
erlassen als Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)
vom 18.12.2013, zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09.02.2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert
Inhaltsübersicht 1
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 4 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
Unterabschnitt 2
Besoldungsanspruch
§ 9 Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit
§ 10 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 11 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 12 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 14 Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 15 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 16 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
§ 17 Abtretung von Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 18 Rückforderung von Besoldung
Unterabschnitt 3
Anpassung der Besoldung
§ 19a Einmalzahlung im Jahr 2017
§ 19b Nachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016
§ 19c Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009
§ 19d Nachzahlung für den Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis 31. August 2008
Unterabschnitt 4
Funktionen und Ämter
§ 21 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
§ 22 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt
Abschnitt 2
Dienstbezüge
Unterabschnitt 1
Vorschriften für Beamte der Besoldungsordnungen A und B
§ 24 Besoldungsordnungen A und B
§ 27 Bemessung des Grundgehalts
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
§ 29 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für kommunale Wahlbeamte
§ 30 Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
Unterabschnitt 3
Vorschriften für Richter und Staatsanwälte
§ 33 Bemessung des Grundgehalts
Unterabschnitt 4
Vorschriften für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
§ 35 Bemessung des Grundgehalts
§ 37 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen
§ 38 Finanzvolumen für Leistungsbezüge
§ 39 Forschungs- und Lehrzulage
Unterabschnitt 5
Familienzuschlag
§ 41 Grundlage des Familienzuschlags
§ 42 Stufen des Familienzuschlags
§ 43 Änderung des Familienzuschlags
Unterabschnitt 6
Zulagen
§ 49 Polizeivollzugs- und Steuerfahndungsdienstzulage
§ 54 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
§ 55 Zulage zur Förderung der dienstherrenübergreifenden Mobilität
§ 57 Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
§ 58 Ausgleichszulagen bei landesübergreifender Errichtung von Behörden
§ 59 Zulagen für besondere Erschwernisse
Unterabschnitt 7
Vergütungen
§ 61 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
Unterabschnitt 8
Zuschläge
§ 63 Zuschlag zur Personalgewinnung
§ 63a Zuschlag zur Ergänzung des Grundgehalts
§ 64 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 65 Zuschlag bei Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand
Unterabschnitt 9
Auslandsbesoldung
§ 66 Auslandsbesoldung
Abschnitt 3
Sonstige Bezüge
Unterabschnitt 1
Leistungsorientierte Besoldung
§ 68 Leistungsprämien und Ausgleichspauschale
§ 69 Allgemeines und Verfahren
Unterabschnitt 2
Vorschriften für Anwärter
§ 71 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
§ 75 Kürzung der Anwärterbezüge
Unterabschnitt 3
Vermögenswirksame Leistungen
§ 77 Höhe der vermögenswirksamen Leistung
Abschnitt 4
Erstattung dienstbedingter Aufwendungen
§ 79 Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1
Übergangsvorschriften zu diesem Gesetz
§ 82 Übergangsvorschrift für wissenschaftliches Personal
§ 83 Übergangsvorschrift zum Altersteilzeitzuschlag
§ 84 Übergangsvorschrift zur Zulage für Beamte als fliegendes Personal
§ 84a Übergangsvorschrift zur Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen
§ 85 Übergangsvorschrift zu weiteren Zulagen
§ 86 Übergangsvorschrift aufgrund der Neuregelung der Auslandsbesoldung
§ 87 Übergangsvorschrift zur Verjährung von Ansprüchen
§ 88 Übergangsvorschrift zum Familienzuschlag
§ 88a Übergangsregelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
Unterabschnitt 2
Übergangsvorschriften zu früheren Gesetzen
§ 89 Übergangsvorschrift für Professoren und wissenschaftliches Hochschulpersonal
§ 90 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
Unterabschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 91 Übertragung von Zuständigkeiten
§ 92 Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 93 Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR
§ 94 Überleitungsvorschrift für Fachberater an Oberschulen und Förderschulen
Anlagen
Anlage 1 (zu § 24 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 24 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 32)
Anlage 4 (zu § 34 Abs. 1)
Anlage 5 (zu § 24 Abs. 1, §§ 32 und 34 Abs. 1)
Anlage 6 (zu § 41)
Anlage 7 (zu § 44 Abs. 1, §§ 45, 46 Abs. 1)
Anlage 8 (zu § 66 Abs. 3)
Anlage 9 (zu § 72 Abs. 1)
Anlage 10 (zu § 89 Abs. 3)
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Red 20231018