Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) - Übersicht -

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) - Übersicht -


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren

 

Abschnitt 2
Gestaltung der Laufbahnen

§ 3 Zuständigkeit für die Laufbahnen

§ 4 Laufbahnschwerpunkte

 

Abschnitt 3
Ausgleichsmaßnahmen

§ 5 Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen

 

Abschnitt 4
Erwerb der Laufbahnbefähigung

§ 6 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

§ 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten

§ 8 Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes

§ 9 Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst

§ 10 Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst

§ 11 Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber

 

Abschnitt 5
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung

§ 12 Anerkennung der Berufsqualifikation

§ 13 Antrag

§ 14 Ausgleichsmaßnahmen

§ 15 Eignungsprüfung

§ 16 Anpassungslehrgang

§ 17 Verfahren

 

Abschnitt 6
Probezeit

§ 18 Ausgestaltung der Probezeit

 

Abschnitt 7
Beförderung

§ 19 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen

§ 20 Nachteilsausgleich

§ 21 Ämterdurchlauf

§ 22 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14

 

Abschnitt 8
Fortbildung

§ 23 Führungskräftefortbildung

 

Abschnitt 9
Aufstieg

§ 24 Aufstieg

 

Abschnitt 10
Laufbahn- und Schwerpunktwechsel

§ 25 Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten
§ 26 Schwerpunktwechsel

 

Abschnitt 11
Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen

§ 27 Laufbahnbefähigung für Lehrämter

§ 28 Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz

§ 29 Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung

§ 30 Aufstieg in der Fachrichtung Justiz

§ 30a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz

§ 31 Einstellung in der Fachrichtung Polizei

§ 32 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei

§ 33 Aufstieg in der Fachrichtung Polizei

§ 33a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei

§ 34 Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung

§ 35 Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr

§ 36 Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr

§ 36a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr

 

Abschnitt 12
Landespersonalausschuss

§ 37 Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses

 

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 38 Überleitung von Laufbahnen und Beamten

§ 39 Übergangsvorschriften für den Aufstieg

§ 40 Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung

§ 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009

§ 42 Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung

Anlage:
Übersicht zur Überleitung der Laufbahnen


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Red 20231018

 

 

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