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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) - Übersicht -
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren
Abschnitt 2
Gestaltung der Laufbahnen
§ 3 Zuständigkeit für die Laufbahnen
Abschnitt 3
Ausgleichsmaßnahmen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen
Abschnitt 4
Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 6 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
§ 8 Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst
§ 10 Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst
§ 11 Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber
Abschnitt 5
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
§ 12 Anerkennung der Berufsqualifikation
Abschnitt 6
Probezeit
§ 18 Ausgestaltung der Probezeit
Abschnitt 7
Beförderung
§ 19 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
§ 22 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
Abschnitt 8
Fortbildung
§ 23 Führungskräftefortbildung
Abschnitt 9
Aufstieg
Abschnitt 10
Laufbahn- und Schwerpunktwechsel
§ 25 Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten
§ 26 Schwerpunktwechsel
Abschnitt 11
Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
§ 27 Laufbahnbefähigung für Lehrämter
§ 28 Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz
§ 29 Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung
§ 30 Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
§ 30a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
§ 31 Einstellung in der Fachrichtung Polizei
§ 32 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei
§ 33 Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
§ 33a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
§ 34 Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung
§ 35 Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr
§ 36 Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
§ 36a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
Abschnitt 12
Landespersonalausschuss
§ 37 Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses
Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 38 Überleitung von Laufbahnen und Beamten
§ 39 Übergangsvorschriften für den Aufstieg
§ 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009
§ 42 Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung
Anlage:
Übersicht zur Überleitung der Laufbahnen
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Red 20231018