Sachsen: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)

erlassen als Artikel 4 der Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsverordnungvom 16.09.2014 zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. April 2022 (SächsGVBl. S. 282) geändert

Teil 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Berücksichtigung des Umfangs einer Teilzeitbeschäftigung und Rundungsregelung


Teil 2
Erschwerniszulagen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 4 Aufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung


Abschnitt 2
Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Unterabschnitt 1
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§ 5 Allgemeine Voraussetzungen

§ 6 Höhe und Berechnung der Zulage

§ 7 Weitergewährung der Zulage

§ 8 Ausschluss oder Verringerung der Zulage

 

Unterabschnitt 2
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten9

§ 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

Unterabschnitt 3
Zulage für Tauchertätigkeit

§ 9 Allgemeine Voraussetzungen

§ 10 Höhe der Zulage

Unterabschnitt 4
Zulage für den Umgang mit Explosivstoffen

§ 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler


Unterabschnitt 5
Zulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter11

§ 11a Zulage für Notfallsanitäter im rettungsdienstlichen Notfalleinsatz

Abschnitt 3
Zulagen in festen Monatsbeträgen

§ 12 Entstehung des Anspruchs

§ 13 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit

§ 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten

§ 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze

§ 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen

§ 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung

§ 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz

Teil 3
Mehrarbeitsvergütung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 16 Bereiche mit vergütungsfähiger Mehrarbeit

§ 17 Allgemeine Voraussetzungen

Abschnitt 2
Höhe und Berechnung der Vergütung

§ 18 Höhe der Vergütung

§ 19 Höhe der Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 20 Ermittlung der Mehrarbeitsstunden

Abschnitt 3
Übergangsbestimmungen

§ 21 Besondere Vergütungssätze

§ 22 (aufgehoben)


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Red 20231127 / 20231018

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