Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Schuldienst des Freistaates Sachsen (VwV Beurteilung Beamte Schuldienst): XII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Schuldienst des Freistaates Sachsen (VwV Beurteilung Beamte Schuldienst)


XII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

1. Der Stichtag für die erste Regelbeurteilung nach dieser Verwaltungsvorschrift ist für Schulleiter der 30. November 2021, für stellvertretende Schulleiter der 30. November 2022, für alle anderen Lehrkräfte der 30. November 2023. Stichtag ist der letzte Tag des Beurteilungszeitraumes.

2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Beurteilung Beamte Schuldienst vom 24. September 2019 (MBl. SMK S. 408), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), außer Kraft.


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Red 20231127

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