Sonderzahlungen für Beamte, Beamtinnen und Ruhestandsbeamte des Freistaats Sachsen

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen

Für Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Welche Sonderzahlungen der Freistaat Sachsen zahlt, finden Sie in dieser Übersicht:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Sachsen

Streichung der jährlichen Sonderzahlung

Beamte
3 v.H. des Grundgehaltes, A 4 bis A 8: mindestens 600 Euro,
übrige: mindestens 400 Euro

Anwärter:
200 Euro

Versorgungsempfänger
3 v.H. des Grundgehaltes unter Berücksichtigung des Bemessungssatzes, mindestens 200 Euro

 


Red 20210101 / UT RUS 2021 20210322 

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